Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Es ist unser Anliegen, die Dienstleistungen von OptiVital klar und transparent zu gestalten. Dazu haben wir die folgenden Regelungen formuliert.
Behandlungen & Beratungen
Termine
Mündlich oder schriftlich vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, und dies mindestens 48 Stunden vorher mitzuteilen. Bitte haben Sie verständnis, dass wir bei späterer Abmeldung, sowie bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin, die für Sie reservierte Zeit in Rechnung stellen müssen
Behandlungs- & Beratungszeit
Die Behandlungszeit beinhaltet auch die Zeit zum Umziehen. Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Behandlungs-, resp. Beratungszeit entsprechend. Dies geschieht im Interesse der nachfolgenden Kundschaft.
Terminverschiebung
OptiVital behält sich das Recht vor, Termine aus wichtigen Gründen zu verschieben. Sie werden so rasch wie möglich davon in Kenntnis gesetzt.
Schweigepflicht
Vertraulichkeit und Datenschutz sind uns ein zentrales Anliegen. Selbstverständlich halten wir uns strikte an die Schweigepflicht.
Krankenkassenbeteiligung
Aufgrund der laufend wechselnden Bedingungen, können wir keine Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen garantieren. Wenn Sie Wert auf eine Kostenbeteiligung legen, bitten wir Sie, sich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.
Gesundheitswochen
Anmeldung
Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder über das Online-Formular der Webseite vorgenommen werden. Mit dem Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung gilt der Vertrag als geschlossen.
Abmeldung / Annulation
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Jede Annullation bringt einen Administrativaufwand mit sich. Deshalb erlauben wir uns, abhängig vom Zeitpunkt der Abmeldung, Annullationskosten zu verrechnen. Es gilt folgende Regelung:
- Bis 2 Monate vor Beginn der Gesundheitswoche
wird eine Administrationsgebühr von Fr. 250.- fällig. - 1 bis 2 Monate vor Beginn der Gesundheitswoche
werden 50% der Kosten geschuldet. - Weniger als 1 Monat vor Beginn der Gesundheitswoche
werden 100% der Kosten geschuldet.
Gerne akzeptieren wir auch eine von Ihnen organisierte Ersatzperson
Krankheit / Unfall
Kann die Gesundheitswoche infolge Krankheit oder Unfall nicht besucht werden, besteht die Möglichkeit, die Gesundheitswoche nach Vorlegen eines Arztzeugnisses im nächsten Jahres nachzuholen.
Durchführung
OptiVital GmbH behält sich vor, Gesundheitswoche bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Einbezahlte Beiträge werden vollumfänglich zurückerstattet. Aus der Annullation einer Gesundheitswoche durch den Veranstalter können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.